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Wahlbeschwerde

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte
Hiermit reiche ich schriftlich und fristgerecht eine Wahlbeschwerde sowie ein Gesuch um Nachzählung bezüglich den Kantonsratswahlen vom 27. September 2020 ein. Ich begründe diese durch die auffällig kleine, notwendige Differenz bei der Stimmenzahl aller Wahlkreise und Listen, die zu einer veränderten Oberzuteilung und damit zu einem Sitzgewinn für die JFSH führen würde. Weiter rüge ich einen gesetzwidrigen Ablauf der Ermittlung der Wahlergebnisse.
Ich fordere den Regierungsrat dementsprechend auf, eine Nachzählung aller Listen und Wahlkreise anzuordnen.
Zur Begründung:

  1. Nach Art. 26a Abs. 1, WahlG ist eine Nachzählung anzuordnen, wenn die Differenz der abgegebenen Stimmen
    weniger als 0.3% bzw. 6 Stimmen beträgt.
    In aktuellem Fall wäre eine einzelne Stimme im Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen nötig, damit die JFSH einen Sitz
    gewinnen würden (siehe: Beispiel A1, Beilage 1). In den Wahlkreisen Schaffhausen, Klettgau und Reiat würde
    eine einzige, zusätzliche Liste, mithin 27 bzw. 7 bzw. 4 zusätzliche Stimmen, zu einem Sitzgewinn ausreichen
    (siehe: Beispiel A2, A3 und A4 Beilage 1). Selbstverständlich ist Art. 26a Abs. 1 WahlG auch auf die Kantonsratswahlen anwendbar; etwas anderes hat der Kantonsrat bei der Einfügung dieser Bestimmung ins WahlG nie gewollt.
  2. Eine unmittelbar aus der Bundesverfassung fliessende Verpflichtung zur Nachzählung besteht sodann in jenen
    knapp ausgegangenen Fallen, in denen der Bürger auf konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Auszählung
    oder für ein gesetzwidriges Verhalten der zuständigen Organe hinzuweisen vermag. An den Nachweis solcher
    Unregelmässigkeiten sind jedoch umso geringere Anforderungen zu stellen, je knapper das Wahl- oder Abstimmungsergebnis ausfällt. Die JFSH haben ihren Sitz wie gezeigt extrem knapp verpasst. Die Anforderungen zur Glaubhaftmachung von Unregelmässigkeiten sind daher tief anzusetzen.

In diesem Zusammenhang ist beispielhaft auf den Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen zu verweisen, in welchem Personen aus der gleichen Familie auf unterschiedlichen Listen kandidiert haben (Matthias Linder, JFSH und Franziska Linder, FDP). Ein einmaliger Fehler bei der Erfassung bzw. Zurechnung der Stimmen ist schnell geschehen.
Des Weiteren sind mir bei der Plausibilisierung der Wahlergebnisse folgende Unstimmigkeiten aufgefallen:

  • In den Gemeinden Beggingen, Neuhausen, Lohn, Hemishofen und Rüdlingen nahm die Stimmbeteiligung im Vergleich zu 2016 markant zu (>10%, nach Bereinigung der Anzahl Wahlberechtigter). In der Gemeinde Büttenhardt kann dasselbe, entgegengesetzt beobachtet werden.
  • In den Gemeinden Beggingen, Trasadingen, Lohn, Stetten, Hemishofen und Rüdlingen wurden markant mehr
    Wahlzettel eingelegt als 2016 (>10%, nach Bereinigung der Anzahl Wahlberechtigter). In der Gemeinde Trasadingen nahm die Stimmbeteiligung im Vergleich zu 2016 nicht in derselben Form zu.
  • In den Gemeinden Bargen, Lohn, Stetten und Hemishofen wurden gegenüber dem kantonalen Schnitt (0.64%)
    deutlich mehr ungültige Wahlzettel erfasst (>4%). Gleichzeitig wurden in den Gemeinden Oberhallau, Trasadingen, Wilchigen, Buch und Buchberg kein einziger ungültiger Wahlzettel erfasst.
  • In der Stadt Schaffhausen wurden nur 13 ungültige Wahlzettel erfasst. Bei den Wahlen 2016 waren es bei tieferer Stimmbeteiligung und weniger Wahlberechtigten 33 Wahlzettel.

Im März 2020 kam es bei den Grossratswahlen innerhalb des Wahlbezirks der Stadt Frauenfeld zu Manipulationen an den Wahlunterlagen und zu absichtlicher Fehlzuteilung von Wahlzetteln. Ein vergleichbarer Wahlbetrug ist nicht auszuschliessen, insbesondere in den Gemeinden mit auffällig hoher Stimmbeteiligung gegenüber den letzten Kantonsratswahlen. Weiter ist es klar gesetzwidrig, dass z.B. im Wahlkreis Schaffhausen die eigentliche Zählung der Stimmen gar nicht durch die ordentlich gewählten kommunalen Mitglieder der Wahlbüros durchgeführt wurden. Stattdessen waren es nicht gewählte Schüler-/innen, welche bei der KSD alle (veränderten) Listen, Stimme für Stimme, in die Software eingetragen haben (siehe: Brief «EDV-Erfassung im Mühletal» der Stadtkanzlei Schaffhausen, mir zugespielt am 29. September 2020, Beilage 2). Diese Eingabeprozess ist aber äusserst delikat: Ein einziger falsch eingetippter Wahlzettel führt im vorliegenden Fall – wie gezeigt – bereits zu einer anderen Sitzverteilung und damit zu einem Sitz für die JFSH.
Wie das Magazin «Republik» vor ein paar Tagen berichtet hat, setzen einige Kantone veraltete und angreifbare Wahlsoftware ein, so auch der Kanton Schaffhausen (siehe: «Republik», Passwort: «Wahlen», 25.09.2020, Beilage 3, mit ebenfalls am 29. September 2020 zugespielt). Eine einzige Person mit Zugriff auf die Wahl-Datenbank kann demgemäss das Resultat verändern, ohne dass es jemand bemerken würde. Denn die Teilresultate, welche die einzelnen Gemeinden ermittelt haben (Wahlprotokolle o.ä.), sind nirgends direkt einsehbar. Damit kann letztlich das Endresultat nicht selbst anhand der Wahlkreis- oder Gemeinderesultate hochaddiert und verifiziert werden. Gerade unter diesen gegebenen Umständen ist das problematisch.
Gerade die vorerwähnten Schüler-/innen haben beim Eingabeprozess also Zugriff auf die gesamte Datenbank und
können so unbemerkt Datenveränderungen vornehmen. Umso wichtiger ist es, dass diese Handlungen nur von gewählten Stimmenzählern vorgenommen werden. Eine Nachzählung drängt sich daher umso mehr auf.
Das auf der Internetseite sh.ch publizierte detaillierte Wahlergebnis ist fehlerhaft. Für die Unterzuteilung müssten
u.a. die sog. Wahlkreisdivisoren berechnet und veröffentlich werden. Erst mit diesen kann das Sitzverteilung schliesslich nachvollzogen werden. Doch die Wahlkreisdivisoren sind nirgends publiziert. Die Sitzverteilung auf die einzelnen Listen kann damit nicht nachgerechnet und kontrolliert werden.

Liberale Grüsse

Patrick Fischli
Präsident JFSH