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Dienstag, 02.Februar 2010 22:31
Jungfreisinniges Ja zum Umwandlungssatz

VON: MARKUS BÜHRER



Auch die heutigen Jungen und Erwerbstätigen sollen einmal von ihrer Rente in der Pensionskasse profitieren können. Diese Forderung stellten die Jungfreisinnigen des Kantons Schaffhausen bei der Parolenfassung für die kommenden Abstimmungen an ihrer Parteiversammlung vom 1. Februar 2010.




Die Vorlage zum Mindestumwandlungssatz, vorgestellt von JFSH-Präsident Markus Bührer, gab keinen grossen Anlass zu Diskussionen. Der Umwandlungssatz, welcher angibt, wie viel Prozent des gesparten Kapitals jährlich als Rente ausbezahlt wird, müsse realistisch bleiben, zeigten sich die Parteimitglieder überzeugt. Die steigende Lebenserwartung und die gesunkenen Renditen führen dazu, dass eine Anpassung nötig ist, da ansonsten mehr Geld ausbezahlt als eingenommen würde. Die Rechnung dafür müssten die Jungen mit höheren Beiträgen bezahlen, die nicht einmal ihnen selbst zu Gute kommen. Den Vorwurf „Rentenklau“ empfinden die Jungfreisinnigen als absurd: Niemandem wird etwas weggenommen, kann doch weiterhin das gesamte Kapital bei Erreichen des Rentenalters auch auf einmal bezogen werden. Auch heutige Rentner haben nichts zu befürchten: Wer bereits pensioniert ist, erhält auch weiterhin seine gewohnte Rente. Einstimmig beschlossen die Jungfreisinnigen deshalb die Ja-Parole.

Zur Tierschutzanwalt-Initiative empfehlen die JFSH bei einer Enthaltung ein Nein. Das Anliegen der Initianten, erläutert von Grossstadtrat Fabian Käslin, fand zwar durchaus Sympathien und Verständnis in den Reihen der Jungfreisinnigen. Die Einsetzung eines Tierschutzanwalts wurde aber als weitgehend untaugliches und unnötiges Mittel und als Aufblähung des Staatsapparates betrachtet.
Michel Berger, Vorstandsmitglied der JFSH, präsentierte den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen. Ziel des Artikels sei die Wahrung der Forschungsfreiheit in der Schweiz bei gleichzeitiger massvoller Regulierung, die nicht über internationale Standards hinausgehe. Die Jungfreisinnigen kamen zum Schluss, dass hier eine einheitliche nationale Regelung Sinn mache. Die Befürchtung, der Artikel führe zu höherer Bürokratie, teilten die Jungfreisinnigen nicht und fassten deshalb ohne Gegenstimme die Ja-Parole.

Zweimal ja sagt die JFSH zu den kantonalen Vorlagen. Wie Kantonsrat Nihat Tektas erklärte, bringt das neue Justizgesetz einfachere und schlankere Strukturen. Mit einer Gegenstimme stimmen die Jungfreisinnigen dem Gesetz zu. Um das Friedensrichteramt nicht vollständig zu professionalisieren, empfehlen sie die Variante mit vier Friedensrichtern.
Zu einigen Diskussionen führte die Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes. Grossstadtrat Till Hardmeier erläuterte die Vor- und Nachteile und wies darauf hin, dass die partielle Überführung in die wirkungsorientierte Verwaltung kostenneutral erfolge. Einige Jungfreisinnige zeigten sich skeptisch, ob dem Parlament damit nicht ein Teil der Budgetkompetenz und damit Einfluss genommen werde. Mit dem Argument, dass auch weiterhin bei Bedarf Detailposten unter die Lupe genommen werden können, fassten die Jungfreisinnigen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Ja-Parole.



Links:

www.rentenloch-verhindern.ch





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